Wieder gelang es der Ermittlungskommission "EKO Kajal" in Nürnberg im Zusammenhang mit den sogenannten "Grooming Gangs" zwei Personen festzunehmen. Ein 34-jähriger Afghane wird verdächtigt, im April einer 18-Jährigen erst Drogen verabreicht und sie dann vergewaltigt zu haben. Ein 41-jähriger Deutscher wurde ebenfalls festgenommen. Bei ihm fand man Drogen und Dateien mit kinderpornografischen Inhalten. Ihm wird vorgeworfen, an andere Tatverdächtige in diesem Ermittlungszusammenhang Drogen verkauft zu haben. Damit konnte die EKO Kajal in den letzten Wochen 21 Tatverdächtige festnehmen. Hiervon hat ein Tatverdächtiger die deutsche Staatsangehörigkeit, die anderen 20 Tatverdächtige stammen hauptsächlich aus den Asylherkunftsländern.
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Gerne möchte ich nochmals darauf aufmerksam machen, dass man meine Arbeit und mein Projekt aktuellinformiert.de unterstützen kann. Ich besuche Gerichtsprozesse, lese Urteile und Unterlagen der juristischen Aufarbeitung, recherchiere Hintergründe und spreche mit Opferangehörigen. Und ich beschäftige mich auch mit Verbrechen, die Monate oder Jahre zurückliegen, damit sie nicht in Vergessenheit geraten. Außerdem behalte ich den Verbleib von Tätern auch Jahre nach der Tat im Blick. Immer wieder kontaktieren mich auch Angehörige, Betroffene oder Leser, die wissen möchten, wie ein bestimmter Fall weitergegangen ist oder Rat und Unterstützung im Umgang mit Behörden und Gerichten benötigen, wo ich im Rahmen meiner (leider begrenzten) Möglichkeiten dann aktiv werde. An dieser Stelle möchte ich mich auch für die bisherige Unterstützung herzlich bedanken. Ohne Euch wäre das alles nicht umsetzbar. Es geht voran und in den kommenden Tagen können wir ein erstes großes Update veröffentlichen. Wem meine Arbeit gefällt, kann mich und die Weiterentwicklung von Aktuell Informiert unterstützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand einen kleinen oder einen größeren Beitrag leisten kann. Hier findet man alle Möglichkeiten, wie man mich unterstützen kann: aktuellinformiert.de/unabhae…
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Gestern hätte in Winterbach (BW) ein 28-jähriger Somalier in eine andere Unterkunft verlegt werden sollen. Dazu gingen zwei Rathausmitarbeiter in die bisherige Unterkunft. Als sie dem 28-Jährigen mitteilten, dass er verlegt werden soll, nahm er eine Flasche und schlug diese einem der Mitarbeiter auf den Kopf. Der flüchtete daraufhin, worauf der Angreifer den zweiten Mitarbeiter auch attackieren wollte. Dieser konnte die Schläge jedoch abwehren. Der Somalier schloss sich dann in sein Zimmer ein. Die Polizei musste ihn rausholen. Und die Folge ist nicht etwa, dass der Mann in zeitlich unbefristeten Abschiebegewahrsam genommen wird, so wie es Merz vor den Wahlen versprochen hatte. Sondern - Überraschung - man hat ihn in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Wenn er nicht jetzt schon wieder auf freiem Fuß ist, wird er das sehr bald sein, bis er dann weitere Straftaten begehen wird. Das Spiel geht dann solange, bis er eine schwere Gewalttat begeht und im späteren Prozess dann solche Einweisungen wie beim Angriff gestern als Hinweis für eine psychische Erkrankung dienen.
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Die Antwort der Landesregierung NRW auf eine Anfrage der AfD zeigt die typische „Karriere“ eines Straftäters auf, der als Asylbewerber ins Land kam und irgendwann von der Straße geholt wird, indem man ihn in eine forensisch-psychiatrische Klinik einweist. Im Juni griff im Stadtgebiet von Köln ein 22-jähriger Syrer mehrere Menschen anlasslos an. Zuerst soll er an einer Haltestelle auf einen Mann eingeschlagen haben und dann versucht haben, ihn auf die Gleise zu ziehen. Mutige Passanten halfen dem Opfer und verhinderten dadurch Schlimmeres. Der 22-Jährige stieg dann in eine Straßenbahn Richtung Hauptbahnhof ein. Noch in der Bahn soll er zwei Personen mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Im Bahnhof soll er dann in einer Systemgastronomie auf einen 47-Jährigen eingeschlagen und eingetreten haben. Auch als Bundespolizisten dazukamen, soll er weiter auf den mittlerweile auf dem Boden liegenden Mann eingeschlagen haben. Bei der Festnahme stellte sich heraus, dass er unter Drogeneinfluss stand und mehrfach wegen Gewaltdelikten polizeilich aufgefallen war. In Folge ordnete man die einstweilige Unterbringung in eine forensisch-psychiatrische Klinik an. Man geht also davon aus, dass er die Angriffe gegen Zufallsopfer im öffentlichen Raum im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen hat. Soweit so schlecht. Die Antwort der Landesregierung NRW deckt nun auf, dass der Tatverdächtige unzählige Male wegen Straftaten in Erscheinung getreten ist. Das liest sich so: • in fünf Fällen wegen Diebstahls • in einem Fall wegen Hehlerei • in einem Fall wegen Raubes • in einem Fall wegen Beleidigung • in drei Fällen wegen Bedrohung • in elf Fällen wegen Körperverletzung • in dreizehn Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung • in elf Fällen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz • in einem Fall wegen Vergewaltigung • in einem Fall wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte • in zwei Fällen wegen Sachbeschädigung • in zwei Fällen wegen Betruges Aber, und das ist typisch für solche Kandidaten: Er ist nicht vorbestraft! Sein Führungszeugnis weist keine Vorstrafen aus. Lediglich im Bundeszentralregister gibt es Einträge wegen Sanktionen nach dem Jugendstrafrecht. Das trotz dreizehn Fälle wegen gefährlicher Körperverletzung und elf Fälle wegen Körperverletzung. Jetzt sitzt der Syrer also auf unser aller Kosten in einer Klinik und wartet dort – betüdelt von Therapeuten und Sozialarbeitern – auf seinen Prozess wo er aller Wahrscheinlichkeit nach auch keine Strafe zu erwarten hat, weil schuldunfähig. Abschiebung ist natürlich auch kein Thema. Bei der Frage nach der Staatsangehörigkeit antwortete die Landesregierung übrigens folgendermaßen: „Ausweislich des in der Antwort zu Frage 1 bezeichneten Berichts besitzt der Beschuldigte – soweit bekannt – die syrische Staatsangehörigkeit“, was ein Anzeichen dafür ist, dass die Identität wohl auch nicht gesichert nachgewiesen ist. Die „Lebensläufe“ der schlimmsten Gewaltverbrecher, die als Asylbewerber ins Land kamen, hier dann mordeten und anschließend wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurden, lesen sich fast alle in ähnlicher Form. Quelle: Drucksache 18/21465
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Guten Morgen zusammen, am vergangenen Samstag Abend wurde auf einem Supermarktparkplatz in Duisburg einem 16-Jährigen unvermittelt mit einer Schreckschusswaffe ins Gesicht geschossen. Der Jugendliche wurde so schwer verletzt, dass er möglicherweise auf dem betroffenen Auge erblinden wird. Die Polizei fahndet nun öffentlich nach dem 21-jährigen Tatverdächtigen Ali Azad Kurt. Wenn man ihn sieht, nicht ansprechen sondern den Notruf 110 wählen. Alles weitere hier: aktuellinformiert.de/duisbur…
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Bei einem Messerangriff in einem Kloster in der polnischen Stadt Jaroslaw wurden heute ein Priester getötet sowie drei weitere Männer und eine Frau schwer verletzt. Einige Medien berichten davon, dass ein zweiter Priester später in Folge der Verletzungen verstarb. Tatverdächtig ist ein 31-jähriger Ukrainer. Er soll erst am Morgen aus Deutschland nach Polen eingereist und auf dem Weg in die Ukraine gewesen sein. Zum Motiv ist bis dato nichts bekannt. Ich versuche herauszufinden, ob der Tatverdächtige in Deutschland lebt und was zu ihm hier bekannt ist. Dann berichte ich.
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Ich recherchiere aktuell zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, weil ich mich für den Zeitpunkt, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, vorbereiten will. In dem Zusammenhang beschäftige ich mich auch mit dem Untersuchungsausschuss. Hier mal ein paar Sätze aus der Zusammenfassung, die Sinnbild sind für das was hier - nicht erst seit 2015 - falsch läuft. "Zum Täter lagen zum Lebenslauf vor Einreise 2006 erstaunlich wenige Erkenntnisse vor. Die Zeit zwischen der letzten dokumentierten Beschäftigung 1999 und der Einreise nach Deutschland 2006 beruht ausschließlich auf eigenen, unbelegten Angaben des Täters. Der Ausschuss konnte diese große Lücke im Lebenslauf nicht aufklären, hält es aber nicht für wahrscheinlich, dass der Täter – wie von ihm behauptet - ärztlich tätig war. Die deutschen Sicherheitsbehörden interessierte diese Lücke im Lebenslauf weder in den Sicherheitsbefragungen im Asylverfahren, noch im Rahmen der ärztlichen Anstellungen im Zuge der Facharztausbildung. Sowohl die Asylgründe als auch die Argumentation des Täters wirkten sorgfältig vorbereitet und orchestriert (kurzfristige Agitation gegen den saudischen Staat und den Islam, ostentative Lossagung gegenüber der saudischen Botschaft, Behauptung der früheren Abwendung vom Islam). Nach Auffassung des Ausschusses hat auch der unter zweifelhaften Umständen erzielte Status als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie dem Täter geholfen, die Bearbeiter zu beeinflussen."
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Guten Morgen zusammen, vor kurzem habe ich über die beiden Somalier Suleiman oder Saleban A. und Ali M. und deren „Abschiebung“ oder besser gesagt freiwillige Ausreise aus dem Maßregelvollzug heraus geschrieben. Zur Erinnerung: Suleiman oder Saleban A. (es gab mehrere Identitäten) tötete am 16.08.2018 den Arzt, Ehemann und Familienvater Dr. Tüncher in seiner Praxis in Offenburg. Ali M. prügelte am 16. Mai 2019 den Rentner Detlef J. Allahu Akbar brüllend auf offener Straße in Offenburg ins Koma. Der bis dahin fitte Rentner verstarb Monate später an den Folgen des Angriffs. Beide Täter wurden wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht. Ich habe jetzt nachgefragt, inwiefern Einreiseverbote gegen die beiden Somalier erlassen wurden. Gegen den Mörder von Dr. Tüncher wurde ein Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbot von 10 Jahren verhängt. Die Frist läuft immer ab Ausreisedatum. Ausgereist ist er am 30.11.2023. Somit kann er am 1.Dezember 2033 wieder einreisen und auch erneut Asylantrag stellen. Damit war er 5 Jahre, 3 Monate und 2 Wochen nach dem brutalen Mord an dem Arzt wieder als freier Mann in seiner Heimat. Gegen den Mörder von Detlef J. wurde ein Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbot von 7 Jahren erlassen. „Abgeschoben“ wurde er am 2. Januar 2025, was bedeutet, dass er am 3. Januar 2032 wieder einreisen und Asylantrag stellen könnte. Ali M. war damit 5 Jahre, 7 Monate und 2 Wochen nach dem Angriff auf Detlef J. wieder als freier Mann in seiner Heimat. Allerdings wurde von der Vollstreckung der Maßregel, also der Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik, vorläufig abgesehen und diese nicht für erledigt erklärt. Beide Täter wurden mit Ausreise national zur Fahndung ausgeschrieben. Das bedeutet, wenn sie wieder einreisen sollten, bringt man sie wieder zurück in die Klinik und das Spiel geht von vorne los.
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Am 14. Januar 2025 tötete der 23-jährige Guineer Mamadou Alpha B. in Beelitz-Heilstätten den 24-jährigen CDU Jungpolitiker Christoph R. Der Täter schnitt dem jungen Mann die Kehle durch und zündete anschließend die Leiche an. Tage später versuchte der 23-Jährige noch eine 52-jährige Ukrainerin zu töten. Im späteren Prozess wurde Mamadou Alpha B. wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht. Die vermeintliche Erkrankung und in Folge die Schuldunfähigkeit ist dahingehend zu hinterfragen, da sich alle Verhaltensweisen und angegebenen Symptome des Täters auch mit den Riten, Aberglauben und Glauben der streng islamischen Fulla- Volksgruppe, der der Täter angehört, erklären lassen. Die Erkrankung wurde vor der Tat nie diagnostiziert, soll aber schon seit 2019 bestanden haben, kam das Gutachten zum Schluss. Der Täter reiste 2015 nach Italien ein, nach Ablehnung seines Asylantrags kam er halt nach Deutschland. Dort wurde sein Asylantrag zwar auch abgelehnt, aber was passierte dann? Richtig, gar nichts. Im Gegenteil, nachdem die Klage vor dem Verwaltungsgericht auch erfolglos blieb, belohnte man den Mann dann später mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Ich habe lange zu dem Fall recherchiert. Hier findet sich mein Text: aktuellinformiert.de/mord-an… Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen, worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte. Im Moment ist es leider so, dass die Kosten höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede Unterstützung. Das kann man hier tun: paypal.com/donate/?hosted_bu…
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Guten Morgen zusammen, also der Linke hält eine Rede im Bundestag, wo er Clankriminalität verharmlost. Dann bittet er vor den Wahlen Firas Remmo, ein Mitglied des Remmo-Clans diese Rede zu teilen. Zielgruppenorientiertes Marketing nennt sich das wohl. Dann taucht der Clan-Boss Issa Remmo auf der Wahlparty auf und lässt sich mit Koçak fotografieren, während Firas Remmo öffentlich den Chatverlauf mit Koçak verbreitet. Scheint, als hätte der Remmo Clan den Linken Bundestagsabgeordneten "an den Eiern", sprich, das klingt nach mafiösen Strukturen, in die möglicherweise ein Bundestagsabgeordneter (wie auch immer das geschehen konnte) involviert ist.
Die Berichte über Chatverläufe zwischen mir und Firas Remmo haben die Öffentlichkeit verunsichert. Zu Recht: Kontakte von Mandatsträgern zu Personen die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden, sind durch nichts zu rechtfertigen. Ich verstehe, … 1/5
Community note
Koçak bestätigte die Echtheit von Chats mit Firas Remmo. Darin richtete er Grüße mit Respekt an Issa Remmo aus und bat um Verbreitung einer Rede zur Clankriminalität; Berichte zitieren weitere Nachrichten mit Büro-Besuchsvorschlag. berliner-zeitung.de/article/ferat-… spiegel.de/politik/ferat-… zeit.de/politik/deutsc… welt.de/politik/deutsc…
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Die BILD berichtete am vergangenen Samstag über einen Angriff auf einen 14-jährigen Jungen in Freiburg. Ein Äthiopier soll den Jungen, der auf einer Treppe saß, ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieser mit dem Kopf auf der Treppe aufschlug. Anschließend soll der Angreifer versucht haben, dem Jungen ein Auge herauszureißen. Ein Café Besitzer soll den Mann dann von dem Jungen weggezogen haben. Soweit die Berichterstattung. Ich habe eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft gestellt, hier die Antwort zusammengefasst. Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass es am 9. September zu einem tätlichen Angriff gegen einen 14-jährigen Jungen kam. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen kann sie jedoch nicht bestätigten dass der „Angriff gegen das Auge des Kindes gerichtet war“. Auch kann sie nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen nicht bestätigen, dass der „Angreifer von dritten Personen von weiterem Einwirken auf den Jungen abgehalten werden musste“. Sichtbare Waffen hätte der Tatverdächtige nicht getragen. Die Staatsanwaltschaft betont allerdings (mehrfach), dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Auf meine Frage, warum es keine polizeiliche Pressemitteilung gab, verweist die Staatsanwaltschaft auf das Alter des Opfers. Weil es sich um ein Kind handelt, sei aus Opferschutzgründen eine Berichterstattung nicht angezeigt gewesen. Die Staatsanwaltschaft hat keinen Haftantrag gestellt. Zwar liegt ein dringender Tatverdacht vor wegen der Körperverletzung, allerdings braucht es auch Haftgründe, wie Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr und in bestimmten Fällen Wiederholungsgefahr. Es lagen laut Staatsanwaltschaft keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass „auch nur einer der Haftgründe zutreffend war“. Der Tatverdächtige hält sich „seit Jahrzehnten“ in Deutschland auf, verfügt über einen „festen Aufenthaltstitel“ und war bis dato polizeilich nicht bekannt. Eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik wegen eines psychischen Ausnahmezustands wurde nicht angeordnet.
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Guten Morgen zusammen, die CDU fliegt in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Landtag. In Berlin gewinnen die Linken haushoch. Aus meiner Sicht alles Folgen der Brandmauer, welche die CDU hochgezogen hat. Und offensichtlich ist man in den Reihen der CDU aus Feigheit dazu bereit, sich unter der Brandmauer begraben zu lassen. Merz, der die Wähler wie kaum ein anderer belogen und betrogen hat „möchte“ weitermachen und offenbar hat innerhalb der CDU keiner die Eier in der Hose, das Elend zu stoppen, wie schon zu Zeiten Merkel. Nun denn, dann geht es weiter so mit linker Politik, die dem Land täglich weiteren Schaden zufügt und die Brandmauer wird schlussendlich der Grabstein der CDU. Derweil kam es auf dem Volksfest in Crailsheim zu einem Vorfall, der gut beschreibt, wovon die Bürger seit Jahren genug haben. Ein Eritreer, gegen den bereits ein Aufenthaltsverbot für das Volksfest bestand, entblößte sich mehrfach vor einem Kinderkarussell. Die Polizisten, die den Mann festnehmen sollten, wurden von ihm dann bespuckt und beleidigt. Er wurde dann in Gewahrsam genommen, was bedeutet, dass er sicherlich schon wieder frei unter uns herumrennt. Auswirkungen auf seinen Aufenthalt hat dieses Verhalten nicht, obwohl dies eines der zentralen Wahlversprechen von Merz war. Straffällige Asylbewerber wollte er in zeitlich unbefristeten Abschiebegewahrsam nehmen. Das war gelogen, wie so vieles und wie es die CDU schon seit Jahren immer wieder macht. Ich erinnere an das Versprechen von Merkel aus 2017 einer großen Abschiebeoffensive. Die Wahlergebnisse der letzten Wochen sind die logische Konsequenz aus dem Tun der CDU der letzten Jahre.
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Gerne möchte ich nochmals darauf aufmerksam machen, dass man meine Arbeit und mein Projekt aktuellinformiert.de unterstützen kann. Ich besuche Gerichtsprozesse, lese Urteile und Unterlagen der juristischen Aufarbeitung, recherchiere Hintergründe und spreche mit Opferangehörigen. Und ich beschäftige mich auch mit Verbrechen, die Monate oder Jahre zurückliegen, damit sie nicht in Vergessenheit geraten. Außerdem behalte ich den Verbleib von Tätern auch Jahre nach der Tat im Blick. Immer wieder kontaktieren mich auch Angehörige, Betroffene oder Leser, die wissen möchten, wie ein bestimmter Fall weitergegangen ist. Wem meine Arbeit gefällt, kann mich und die Weiterentwicklung von Aktuell Informiert unterstützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand einen kleinen oder einen größeren Beitrag leisten kann. Hier findet man alle Möglichkeiten der Unterstützung: aktuellinformiert.de/unabhae…
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Guten Morgen zusammen, ein Text aus meinen heutigen Facebook Erinnerungen von vor zwei Jahren, selbsterklärend: "Es gab in Offenburg binnen ein paar Monaten zwei furchtbare Tötungsdelikte, jeweils begangen von Somaliern, die unter dem Deckmantel Asyl ins Land kamen. Und beide Fälle weisen nicht nur auffällige Gemeinsamkeiten hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung auf, sondern zeigen, dass nicht Deutschland sondern offensichtlich die Täter selbst entscheiden können, wie mit ihnen verfahren wird. Aber der Reihe nach. Am 16. August 2018 tötete Suleiman oder Saleban A. den Offenburger Arzt Dr. Tüncher mit dreißig Messerstichen in seiner Praxis. Obwohl er sechs Tage zuvor bereits in seiner Unterkunft einen Bewohner mit einem Messer angriff, blieb er auf freiem Fuß und konnte so den grausamen Mord an dem Arzt begehen. Wegen eines Gutachtens wurde der Mörder später für schuldunfähig erklärt, freigesprochen und in eine forensisch-psychiatrische Klinik untergebracht. Nur vier Jahre später erhielt er bereits täglichen unbegleiteten Ausgang von mehreren Stunden. Fünf Jahre nach der Tat entschied sich der Mörder, dass er nun doch wieder zurück in seine Heimat will, aus der er angeblich fliehen musste und bot an, freiwillig auszureisen. Die Staatsanwaltschaft, die verantwortlichen Ärzte und die Behörden genehmigten das und gaben dem Mörder von Dr. Tüncher noch Geld mit, damit er in seiner Heimat ein neues Leben anfangen kann. Im November 2023 wurde er "abgeschoben". Neun Monate später, am 16. Mai 2019 prügelte der Somalier Ali M. den Rentner Detlef J. auf offener Straße und Allahu Akbar brüllend ins Koma. Der bis dato völlig fitte Detlef verstarb Monate später an den Folgen des Angriffs. Auch dieser Mörder wurde, übrigens vom selben Gutachter, für schuldunfähig erklärt, anschließend freigesprochen und in eine forensisch-psychiatrische Klinik eingewiesen. Wäre es nach dem Gutachter gegangen, wäre Ali M. übrigens nicht einmal in eine Klinik, sondern nur in eine betreute Wohngruppe gekommen. Hier setzte sich das Gericht aber durch. Wie der Mörder des Arztes durfte sich auch Ali M. bereits vier Jahre nach der Tat unbeaufsichtigt in der Öffentlichkeit aufhalten. Diese Lockerung musste jedoch aufgrund eines sich dann negativ entwickelten Therapieverlaufs mit bestehender Fluchtgefahr wieder aufgehoben werden. Jetzt hat auch dieser Mörder kundgetan, dass er keine Lust mehr auf den Maßregelvollzug hat, und lieber in seine Heimat zurück will. Auch in dem Fall wollen die Behörden dem Wunsch nachkommen. Gerade wird die freiwillige Ausreise vorbereitet, man wartet auf die Papiere der somalischen Botschaft. Zum Verständnis. Abschiebungen nach Somalia sind so gut wie unmöglich, weil meistens die Rücknahme durch die somalischen Behörden verweigert wird. Verzichtet jedoch die betreffende Person auf den Flüchtlingsstatus und bietet an, freiwillig auszureisen, ist die Abschiebung dann möglich. Zwei Mörder, die keine Strafe erhielten, entscheiden also quasi selbst, ob sie, wie von einem Gericht angeordnet im Maßregelvollzug verweilen oder lieber zurück in ihre Heimat gehen und dort nochmal neu, als völlig unbescholtene Bürger – die somalischen Behörden erfahren nichts von ihren Taten, da nicht verurteilt – anfangen können. An die Opfer und ihre Angehörigen denkt bei dieser ganzen Sache niemand." Ali M. wurde dann im Januar 2025 ebenfalls zurück in seine Heimat gebracht. Ich habe die Erinnerung genutzt, um anzufragen, für welche Dauer Wiedereinreisesperren gegen die beiden Täter verhängt wurden. Sobald mir Antwort vorliegt, berichte ich.
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Die BILD berichtet von einem Angriff auf einen 14-jährigen Jungen am 9. September am Bahnhof in Freiburg. Der Junge saß auf einer Treppe und wartete auf seinen Vater als ein 41-jährige Äthiopier ihm anlasslos mit der Faust derartig ins Gesicht geschlagen haben soll, dass der 14-Jährige mit dem Kopf auf der Treppe aufschlug. Anschließend soll der Tatverdächtige versucht haben, dem Jugendlichen das Auge herauszureißen. Ja, richtig gelesen. "Ich bringe dich um", soll er geschrien haben. Der 46-jährige Cafébetreiber Pino R. bekam den Angriff mit und zog den Angreifer von dem Jungen weg. Bei Festnahme fand die Polizei das Teppichmesser und ein Pfefferspray. Der Jugendliche musste ins Krankenhaus, ist zwischenzeitlich wieder zuhause. Er leidet psychisch massiv unter dem Angriff, wacht nachts schreiend auf und will nie wieder Zug fahren. Der Tatverdächtige gab an, er hätte den Jungen verwechselt, wollte also offensichtlich jemand anderen angreifen. Irre, der Mann sitzt nicht in Untersuchungshaft sondern befindet sich auf freiem Fuß. Über den Angriff findet sich offensichtlich keine Pressemittelung von Polizei und Staatsanwaltschaft. Eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft Freiburg läuft. Wenn ich Antwort habe, berichte ich.
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Guten Morgen zusammen, der 24-jährige Iraker Gailan Al-M., der in Deutschland Anschläge im Namen Allahs auf uns, in seinen Augen Ungläubige ausüben und dazu als ersten Schritt eine Kirche in Bremen angreifen wollte, weswegen er vor zwei Tagen im Landkreis Barnim von der Bundesanwaltschaft festgenommen wurde, kam 2021 über das brandenburgische Landesaufnahmeprogramm Jordanien für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge nach Deutschland. Gailan Al-M. wurde zusammen mit 194 weiteren Personen aus Syrien, Jemen, Irak, Sudan oder Libyen nach Deutschland eingeflogen. Ausgewählt wurden die 195 "Flüchtlinge" vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration. Zum Aufnahmeprogramm dazu die Integrationsministerin Ursula Nonnemacher: „Krieg, Gewalt und Verfolgung. Diese Menschen haben in ihrer Heimat sehr schlimme Dinge erleben müssen. Sie flohen, um ihr Leben zu retten. Und es besteht für sie auch keine Perspektive für eine Rückkehr in ihre Heimat, da dies für sie lebensgefährlich wäre. Im Rahmen unseres Landesaufnahmeprogramms werden wir ihnen in Brandenburg dauerhaften Schutz vor Verfolgung und ein Leben in Frieden, Freiheit und Sicherheit bieten. Es ist unsere humanitäre Verpflichtung, Menschen in solcher Not zu helfen. Das Aufnahmeprogramm ist ein Leuchtturmprojekt der Landesregierung, ein wichtiges Projekt unserer Integrationspolitik, vor allem aber ein Zeichen internationaler Solidarität. Weiter heißt es auf der Website der Landesregierung: "Bei den Aufnahmevorbereitungen hat das Sozialministerium in Zusammenarbeit mit UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration unter anderem qualifizierte Video-Interviews mit in Betracht kommenden Geflüchteten durchgeführt, und auch vor Ort in Jordanien Gespräche geführt. Bei der Auswahlentscheidung wurden unter anderem die von UNHCR aufgestellten Kriterien der besonderen Schutzbedürftigkeit berücksichtigt. Danach finden insbesondere Personen -mit besonderem rechtlichen und/oder physischem Schutzbedarf, -mit Folter- und/oder Gewalterfahrung, -mit besonderem medizinischen Behandlungsbedarf, -mit besonderer Risikoexposition (z.B. Frauen und Mädchen, die durch sexuelle und geschlechtsbasierte Gewalt bedroht sind), -mit familiärer Bindung in Deutschland, insbesondere in der Region Berlin-Brandenburg, -ohne Perspektive auf eine Eingliederung in Jordanien"
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