Guten Morgen zusammen,
ein Text aus meinen heutigen Facebook Erinnerungen von vor zwei Jahren, selbsterklärend:
"Es gab in Offenburg binnen ein paar Monaten zwei furchtbare Tötungsdelikte, jeweils begangen von Somaliern, die unter dem Deckmantel Asyl ins Land kamen. Und beide Fälle weisen nicht nur auffällige Gemeinsamkeiten hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung auf, sondern zeigen, dass nicht Deutschland sondern offensichtlich die Täter selbst entscheiden können, wie mit ihnen verfahren wird. Aber der Reihe nach.
Am 16. August 2018 tötete Suleiman oder Saleban A. den Offenburger Arzt Dr. Tüncher mit dreißig Messerstichen in seiner Praxis. Obwohl er sechs Tage zuvor bereits in seiner Unterkunft einen Bewohner mit einem Messer angriff, blieb er auf freiem Fuß und konnte so den grausamen Mord an dem Arzt begehen.
Wegen eines Gutachtens wurde der Mörder später für schuldunfähig erklärt, freigesprochen und in eine forensisch-psychiatrische Klinik untergebracht.
Nur vier Jahre später erhielt er bereits täglichen unbegleiteten Ausgang von mehreren Stunden. Fünf Jahre nach der Tat entschied sich der Mörder, dass er nun doch wieder zurück in seine Heimat will, aus der er angeblich fliehen musste und bot an, freiwillig auszureisen. Die Staatsanwaltschaft, die verantwortlichen Ärzte und die Behörden genehmigten das und gaben dem Mörder von Dr. Tüncher noch Geld mit, damit er in seiner Heimat ein neues Leben anfangen kann. Im November 2023 wurde er "abgeschoben".
Neun Monate später, am 16. Mai 2019 prügelte der Somalier Ali M. den Rentner Detlef J. auf offener Straße und Allahu Akbar brüllend ins Koma. Der bis dato völlig fitte Detlef verstarb Monate später an den Folgen des Angriffs. Auch dieser Mörder wurde, übrigens vom selben Gutachter, für schuldunfähig erklärt, anschließend freigesprochen und in eine forensisch-psychiatrische Klinik eingewiesen. Wäre es nach dem Gutachter gegangen, wäre Ali M. übrigens nicht einmal in eine Klinik, sondern nur in eine betreute Wohngruppe gekommen. Hier setzte sich das Gericht aber durch.
Wie der Mörder des Arztes durfte sich auch Ali M. bereits vier Jahre nach der Tat unbeaufsichtigt in der Öffentlichkeit aufhalten. Diese Lockerung musste jedoch aufgrund eines sich dann negativ entwickelten Therapieverlaufs mit bestehender Fluchtgefahr wieder aufgehoben werden.
Jetzt hat auch dieser Mörder kundgetan, dass er keine Lust mehr auf den Maßregelvollzug hat, und lieber in seine Heimat zurück will. Auch in dem Fall wollen die Behörden dem Wunsch nachkommen. Gerade wird die freiwillige Ausreise vorbereitet, man wartet auf die Papiere der somalischen Botschaft.
Zum Verständnis. Abschiebungen nach Somalia sind so gut wie unmöglich, weil meistens die Rücknahme durch die somalischen Behörden verweigert wird. Verzichtet jedoch die betreffende Person auf den Flüchtlingsstatus und bietet an, freiwillig auszureisen, ist die Abschiebung dann möglich. Zwei Mörder, die keine Strafe erhielten, entscheiden also quasi selbst, ob sie, wie von einem Gericht angeordnet im Maßregelvollzug verweilen oder lieber zurück in ihre Heimat gehen und dort nochmal neu, als völlig unbescholtene Bürger – die somalischen Behörden erfahren nichts von ihren Taten, da nicht verurteilt – anfangen können.
An die Opfer und ihre Angehörigen denkt bei dieser ganzen Sache niemand."
Ali M. wurde dann im Januar 2025 ebenfalls zurück in seine Heimat gebracht.
Ich habe die Erinnerung genutzt, um anzufragen, für welche Dauer Wiedereinreisesperren gegen die beiden Täter verhängt wurden. Sobald mir Antwort vorliegt, berichte ich.